ungeschriebene Kommentare

Im Betrieb gibt es jetzt eine neue Dienstvereinbarung zum Nichtraucherschutz, die das bisher mögliche einvernehmliche Rauchen in den Betriebsfahrzeugen verbietet.
Ein Jubelperser-Kommentar darunter bewog mich die folgende Erwiderung zu verfassen, die ich aber wie üblich aus Feigheit – euphemistisch könnte man Diskursvermeidung sagen – nicht im Betriebsumfeld veröffentliche.
Aber hier:

Ich finde es zunehmend erdrückend, wie mit einer zweifelhaften Studie über erhöhtes Risiko Menschen in ihrem Alltag gegängelt werden.
Keine Frage: im Restaurant, im Büro meinetwegen auch im Dienstfahrzeug zu rauchen ist unangemessen. Ebenso unstrittig ist die Geruchsbelästigung im Alltag durch Raucher.

Aber: Grundsätzlich zu sagen, dass “Rauchfrei ein großer Gewinn für die Gesundheit” ist, ist in ihrer Generalisierung eine unerträglich simplizistische Verallgemeinerung.

Tabak und andere Rauchwaren sind Drogen. Eine bewusster Konsum ist immer angeraten. Sie gänzlich zu verteufeln, wie es in solchen Aussagen passiert, ist genausowenig zielführend wie aus Trotz einfach noch mehr zu rauchen.

Analog zu dem angeratenen regelmäßigen Glas Rotwein, kann auch ein bewusster und gelegentlicher Rauchwarenkonsum gesundheitsförderlich sein. Und sei es nur zum Stressabbau – auch wenn dieser nicht Substanzinduziert ist, sondern aus der Ritualhandlung resultiert, wie die aktuelle Forschung zeigt. Sind Berliner Autofahrer hier? Oh, wait…

Man möge mich also bitte richtig verstehen: Ich möchte nicht die neue Dienstvereinbarung schlecht reden. Aber ich möchte daran erinnern, warum diese DV für notwendig erachtet wird und in Frage stellen dass die Änderung in dieser Form notwendig war.

Ich vermute jedoch, dass die BSR hier nur Richtlinien des Gesetzgebers umsetzt und daher gar nicht die Handlungstoleranzen hat, die ich mir wünschen würde.
Daher schließe ich mit einem grundsätzlicheren Denkanstoß: Verbote sind auch immer Intoleranz – an anderer Stelle unserer Gesellschaft wundern wir uns gerade wo so viel Intoleranz herkommt. Selbst ein gelegentlicher Missbrauch von Freiheiten sollte nicht dazu führen, dass sie gänzlich in Abrede gestellt werden.